AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Teilnahmbedingungen

LARP Ciryon und NCIS

Stand: 2018

1) Die Allgemeinen Geschäfts-, bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.

2) Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter.

3) Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldung des Teilnehmers und Bezahlung des Teilnahmebeitrags innerhalb 14 Tage nach Eingang der Anmeldung.

4) Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt:
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruht. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist ein Privathaftpflichversicherung verpflichtend, der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung an der Veranstaltung das eine solche vorhanden ist.

5) Das Mindestalter der Veranstaltung ist 16 Jahre. Ausnahmen werden nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter zugelassen. Minderjährige haben eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten mit sich zu führen und müssen in Begleitung einer benannten Aufsichtsperson sein. Der Erziehungsberechtigte akzeptiert mit seiner Unterschrift die AGB. Anmeldungen von Minderjährigen müssen ausgedruckt und vom Erziehungsberechtigten unterschrieben an die Anmeldeadresse gesendet werden

6) Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.).

7) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Zulassungsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Allerdings ist er während der Dauer des Spiels weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.

8) Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum.

9) Der Teilnehmer ist sich darüber bewusst, dass die Nutzung von Drogen und deren Weitergabe strengstens verboten ist. Bei Zuwiderhandlung wird der Teilnehmer sofort vom Spiel ausgeschlossen und nach geltendem deutschen Recht angezeigt.

10) Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

11) Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch nicht anteilig) zukommt.

12) Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

13) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

14) Alle Rechte – insbesondere die der gewerblichen Vermarktung – an Ton – und Filmaufnahmen sowie Fotografien bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

15) Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild-und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine gewerbliche Vermarktung.

16) Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer sind dem Veranstalter auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und ausschließlich für private Zwecke zulässig.

17) Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

18) Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständnis des Veranstalters zulässig.

19) Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen.

20) Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses

21) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGBs / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

22) Es gelten die Allgemeinen Geschäfts-sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und dass Recht der Bundesrepublik Deutschland.

23) In folgenden Fällen kann der Teilnehmer keine Rückerstattung seines Kostenbeitrags verlangen:
Kurzfristige Nichtteilnahme an der Veranstaltung( ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn)

24) Wir haben das Recht bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder höhere Gewalt die Veranstaltung unmöglich macht. Wir sind verplichtet, den Teilnehmer/ die Teilnehmerin darüber und über eventuelle erhebliche Änderungen der Reiseleistung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

25) Der Teilnehmer ist selbst für seine privaten Gegenstände verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für private Gegenstände.